In Seligenstadt gab es vier sogenannte »Judenhäuser«, in denen Juden und Jüdinnen aus ihren Wohnhäusern vertrieben und zwangsweise eingewiesen, bevor sie deportiert wurden.
Als Judenhaus wurden in der Behördensprache des NS-Staates Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum bezeichnet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter zwangsweise eingewiesen wurden. Wer in diesem Zusammenhang als Jude galt, war im § 5 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 geregelt; ausgenommen wurden sogenannte privilegierte Mischehen.
Damit wurde zulasten der Juden Wohnraum für die sogenannte deutschblütige Bevölkerung freigemacht. Die Maßnahme erleichterte Diskriminierungen der jüdischen Bewohner und unterband gewachsene nachbarschaftliche Beziehungen. (Quelle: Wikipedia)
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