Juden­häu­ser in Seli­gen­stadt

In Seli­gen­stadt gab es vier soge­nann­te »Juden­häu­ser«, in denen Juden und Jüdin­nen aus ihren Wohn­häu­sern ver­trie­ben und zwangs­wei­se ein­ge­wie­sen, bevor sie depor­tiert wur­den. 

Als Juden­haus wur­den in der Behör­den­spra­che des NS-Staa­tes Wohn­häu­ser aus (ehe­mals) jüdi­schem Eigen­tum bezeich­net, in die aus­schließ­lich jüdi­sche Mie­ter und Unter­mie­ter zwangs­wei­se ein­ge­wie­sen wur­den. Wer in die­sem Zusam­men­hang als Jude galt, war im § 5 der ers­ten Ver­ord­nung zum Reichs­bür­ger­ge­setz vom 14. Novem­ber 1935 gere­gelt; aus­ge­nom­men wur­den soge­nann­te pri­vi­le­gier­te Misch­ehen.

Damit wur­de zulas­ten der Juden Wohn­raum für die soge­nann­te deutsch­blü­ti­ge Bevöl­ke­rung frei­ge­macht. Die Maß­nah­me erleich­ter­te Dis­kri­mi­nie­run­gen der jüdi­schen Bewoh­ner und unter­band gewach­se­ne nach­bar­schaft­li­che Bezie­hun­gen. (Quel­le: Wiki­pe­dia)