RassenschandeDas „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ vom 15. September 1935 verbot Juden, „Mischehen“ einzugehen, und stellte außerehelichen Geschlechtsverkehr unter Gefängnis- bzw. Zuchthausstrafe. Das Gesetz führte zu zahllosen Denunziationen und zu tausenden Verfahren. Zwischen 1935 und 1945 wurden ca. 2000 jüdische und nichtjüdische Männer verurteilt. Bei Juden führte eine Verurteilung zu „Schutzhaft“ und Deportation. Eine nicht bekannte Anzahl jüdischer Frauen wurden ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslager eingeliefert, später erfolgte zudem die Überstellung in Vernichtungslager.
Reichsbanner Schwarz-Rot-GoldDas „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold – Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner“ wurde 1924 in Magdeburg als ein überparteiliches Bündnis zum Schutz der Weimarer Republik gegen ihre Feinde gegründet. Allerdings überwog der Anteil der Sozialdemokraten in der Mitgliedschaft deutlich, Schätzungen gehen von bis zu 90 Prozent aus. Das Reichsbanner war ein Veteranenverband, in dem Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkrieges offensiv für die Republik eintraten. Im Januar 1932 schloss sich das Reichsbanner mit den freien Gewerkschaften und anderen Verbänden zur Eisernen Front zusammen.
ReichsfluchtsteuerDie „Reichsfluchtsteuer“ wurde durch die „Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen und zum Schutz des inneren Friedens“ im Dezember 1931 von der Regierung Brüning eingeführt. Sie sollte in der Situation der verschärften Weltwirtschaftskrise Kapitalflucht, also den plötzlichen Transfer von Vermögen, Geld, Edelmetallen oder Sachwerten ins Ausland, verhindern. Nach ihrem Machtantritt 1933 instrumentalisierten die Nationalsozialisten die „Reichsfluchtsteuer“ für ihre judenfeindliche Politik. Zur Emigration gezwungene Juden mussten ab 1938 die Hälfte ihres Privatvermögens an den Staat abtreten. Dazu kamen noch die Kosten der Auswanderung wie Passgebühren u.ä., „Vorzeigegelder“ sowie eine 1939 eingeführte „Auswanderungsabgabe“.
Reichsvereinigung der Juden in DeutschlandDie „Reichsvertretung der Deutschen Juden“ wurde 1933 als Interessenverband jüdischer Organisationen und Gemeinden gegründet, mit Leo Baeck als Präsidenten. Bis 1939 musste die Organisation sich mehrfach umbenennen und umstrukturieren. Am 4. Juni 1939 wurden schließlich alle jüdischen Verbände und jüdischen Gemeinden aufgrund der 10. Verordnung zum Reichsbürgergesetz (1939) zwangsweise in die RVJD überführt. Sie war dem Reichssicherheitshauptamt direkt unterstellt, die regionalen Zweigstellen unterstanden den jeweiligen Gestapostellen. Alle Personen, die nach den „Nürnberger Gesetzen“ als Juden galten, mussten ihr beitreten und Pflichtbeiträge entrichten. Hauptaufgabe der RVJD war zunächst die Förderung der Auswanderung, hinzu kamen die Organisation des Schulwesens sowie Maßnahmen zur Berufsausbildung und ‑umschichtung. Mit der wachsenden Verelendung der Juden, insbesondere älterer Menschen, trat die Fürsorge in den Vordergrund der Arbeit, u.a. wurden Heime und Suppenküchen eingerichtet. Die RVJD führte eine Zentralkartei aller Juden, derer sich u.a. die Gestapostellen bedienten. Auf Anweisung und nach Vorgaben waren Deportationslisten aufzustellen. Andererseits war die RVJD Arbeitgeber für über 6000 Juden, die dadurch der Zwangsarbeit entgingen, ein Einkommen besaßen und zunächst vor der Deportation geschützt waren.
Revolutionäre Gewerkschafts-OppositionDie Revolutionäre Gewerkschafts-Opposition entstand nach einem auf Drängen der Sowjetunion 1929 zustande gekommenen Beschluss der KPD, bei Betriebsratswahlen grundsätzlich mit eigenen Listen anzutreten. Die RGO entwickelte sich so zu einer kommunistischen Sondergewerkschaft, was zum Ausschluss zahlreicher Kommunisten aus dem Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund führte. Im März 1932 hatte die RGO rund 200 000 Mitglieder. Im selben Jahr erregte sie in ganz Deutschland Aufmerksamkeit, als sie zusammen mit den Nationalsozialisten einen Arbeitskampf mit den Berliner Verkehrsbetrieben führte („BVG-Streik“). 1933 wurde die RGO verboten.
Rote Frauen- und MädchenbundDer Rote Frauen- und Mädchenbund wurde 1925 als überparteilich konzipierte Massenorganisation von Kommunistinnen gegründet. Seine Arbeit galt nicht nur der politischen Agitation wie dem Kampf gegen den Abtreibungsparagrafen 218 und für die Emanzipation der Frauen, sondern konzentrierte sich hauptsächlich auf die Bekämpfung der Not sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen.
Rote FrontkämpferbundDer RFB wurde im Juli 1924 auf Initiative der KPD in Halle/Saale als Wehr- und Schutzorganisation gegründet. Der RFB war propagandistisch tätig und schützte kommunistische Veranstaltungen. Die Mitglieder waren uniformiert und traten oft in militärisch formierten Marschkolonnen in Erscheinung. 1929 wurde der RFB verboten, war aber bis 1933 weiter aktiv.