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Es gibt 2 Namen in die­sem Ver­zeich­nis, die mit dem Buch­sta­ben P begin­nen.
Polen­ak­ti­on 28./29.10.1938
Nach dem Anschluss Öster­reichs ans Deut­sche Reich und der Beset­zung des Sude­ten­lan­des dach­ten vie­le in Deutsch­land und Öster­reich leben­de pol­ni­sche Staats­bür­ger an eine Rück­kehr. Eine sol­che war jedoch der pol­ni­schen Regie­rung nicht will­kom­men. Daher ver­ab­schie­de­te das pol­ni­sche Par­la­ment im März 1938 ein Gesetz, wodurch allen län­ger als 5 Jah­re im Aus­land leben­den Polen die Staats­bür­ger­schaft ent­zo­gen wer­den wür­de. Damit ihre Doku­men­te Gül­tig­keit behiel­ten, brauch­ten die­se Polen einen Kon­troll­ver­merk des zustän­di­gen Kon­su­lats. Einer sol­chen Rege­lung kam die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Regie­rung Ende Okto­ber zuvor, indem sie Polen einen Aus­wei­sungs­be­fehl erteil­te, sie ver­haf­te­te und gegen ihren Wil­len nach Polen abschob. Die Spu­ren der meis­ten aus­ge­wie­se­nen pol­ni­schen Juden ver­lie­ren sich in den fol­gen­den Jah­ren in den unzäh­li­gen Ghet­tos, wohin sie meist gemein­sam mit ihren Ange­hö­ri­gen depor­tiert wur­den.
Pri­vi­le­gier­te Misch­ehe
Ab Anfang der 1930er-Jah­re leb­ten ca. 35 000 Juden in „Misch­ehen“. Bis 1938 waren Juden, die in sol­chen Ehen leb­ten, eben­so von allen Aus­gren­zungs­maß­nah­men betrof­fen wie Paa­re, in denen bei­de Juden waren. Doch im Dezem­ber 1938 schuf Adolf Hit­ler die Kate­go­rien der „pri­vi­le­gier­ten“ und der „nicht-pri­vi­le­gier­ten“ Misch­ehen. Als „pri­vi­le­giert“ wur­den Paa­re betrach­tet, bei denen die Frau jüdisch im „ras­si­schen“ Sin­ne war. Dies jedoch nur, wenn sie kei­ne oder nicht­jü­disch erzo­ge­ne Kin­der hat­ten. Pri­vi­le­giert waren Paa­re auch dann, wenn der Mann im „ras­si­schen“ Sin­ne Jude war, die Kin­der jedoch nicht­jü­disch erzo­gen waren. So kate­go­ri­sier­te Fami­li­en durf­ten in ihren Woh­nun­gen blei­ben, das Ver­mö­gen konn­te auf den nicht­jü­di­schen Part­ner oder die Kin­der über­tra­gen wer­den. Auch einen Juden­stern muss­ten die jüdi­schen Ehe­part­ner nicht tra­gen. Bis 1945 waren sie zudem durch die Ehe vor der Depor­ta­ti­on geschützt.