Polenaktion 28./29.10.1938Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich und der Besetzung des Sudetenlandes dachten viele in Deutschland und Österreich lebende polnische Staatsbürger an eine Rückkehr. Eine solche war jedoch der polnischen Regierung nicht willkommen. Daher verabschiedete das polnische Parlament im März 1938 ein Gesetz, wodurch allen länger als 5 Jahre im Ausland lebenden Polen die Staatsbürgerschaft entzogen werden würde. Damit ihre Dokumente Gültigkeit behielten, brauchten diese Polen einen Kontrollvermerk des zuständigen Konsulats. Einer solchen Regelung kam die nationalsozialistische Regierung Ende Oktober zuvor, indem sie Polen einen Ausweisungsbefehl erteilte, sie verhaftete und gegen ihren Willen nach Polen abschob. Die Spuren der meisten ausgewiesenen polnischen Juden verlieren sich in den folgenden Jahren in den unzähligen Ghettos, wohin sie meist gemeinsam mit ihren Angehörigen deportiert wurden.
Privilegierte MischeheAb Anfang der 1930er-Jahre lebten ca. 35 000 Juden in „Mischehen“. Bis 1938 waren Juden, die in solchen Ehen lebten, ebenso von allen Ausgrenzungsmaßnahmen betroffen wie Paare, in denen beide Juden waren. Doch im Dezember 1938 schuf Adolf Hitler die Kategorien der „privilegierten“ und der „nicht-privilegierten“ Mischehen. Als „privilegiert“ wurden Paare betrachtet, bei denen die Frau jüdisch im „rassischen“ Sinne war. Dies jedoch nur, wenn sie keine oder nichtjüdisch erzogene Kinder hatten. Privilegiert waren Paare auch dann, wenn der Mann im „rassischen“ Sinne Jude war, die Kinder jedoch nichtjüdisch erzogen waren. So kategorisierte Familien durften in ihren Wohnungen bleiben, das Vermögen konnte auf den nichtjüdischen Partner oder die Kinder übertragen werden. Auch einen Judenstern mussten die jüdischen Ehepartner nicht tragen. Bis 1945 waren sie zudem durch die Ehe vor der Deportation geschützt.