Nationalsozialistische Deutsche ArbeiterparteiDie Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei wurde 1919 in München gegründet. Adolf Hitler stieg erst zum Führer der Partei und dann 1933 zum deutschen Reichskanzler auf. Die NSDAP erstrebte nicht die Rückkehr zur Monarchie, sondern wollte ein „germanisches Führertum mit Gefolgschaft“. Im Gegensatz zu den anderen Parteien der Rechten wollte sie zunächst nicht die Arbeiterbewegung bekämpfen, sondern ihr mit einem nationalen Sozialismus die Wähler wegnehmen. Der Antisemitismus war von Anfang an ein wichtiger Bestandteil des Parteiprogramms. Nachdem spätestens 1934 der Führerstaat eingerichtet worden war, verlor die Partei an Bedeutung. Allerdings blieb die NSDAP-Mitgliedschaft für viele Berufskarrieren unabdingbar.
Nicht privilegierte MischeheAb Anfang der 1930er-Jahre lebten ca. 35 000 Juden in „Mischehen“. Bis 1938 waren Juden, die in solchen Ehen lebten, ebenso von allen Ausgrenzungsmaßnahmen betroffen wie Paare, in denen beide Juden waren. Doch im Dezember 1938 schuf Adolf Hitler die Kategorien der „privilegierten“ und der „nicht-privilegierten“ Mischehen. War der Mann Jude und die Ehe kinderlos, galt diese Ehe für Nationalsozialisten als „nicht-privilegiert“. Diese Kategorie galt auch, wenn ein Partner jüdisch war und die Kinder jüdisch erzogen worden waren oder falls der nichtjüdische Ehepartner mit der Eheschließung zum Judentum konvertiert war. Im Falle einer geplanten Auswanderung wurden diese Paare wie Juden behandelt. Der jüdische Partner war zwar verpflichtet, den Judenstern zu tragen, er/sie war jedoch zunächst von Deportationen zurückgestellt. Im Falle einer Scheidung oder beim Tod des nichtjüdischen Ehepartners drohte dem jüdischen Partner die Deportation, meist nach Theresienstadt.
Novemberpogrome 1938In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 fanden in ganz Deutschland die bis dahin schwersten öffentlichen Ausschreitungen gegen Juden und ihre Einrichtungen in der Neuzeit statt. Der Begriff „Reichskristallnacht“ wurde von der damaligen Bevölkerung in Anspielung auf die bei den Ausschreitungen zerstörten Schaufensterscheiben jüdischer Läden geprägt. In der Presse wurden die Vorfälle heruntergespielt, in der NS-internen Aktensprache ist von der „Judenaktion“ oder der „Novemberaktion“ die Rede. Angehörige von SA, SS und Hitlerjugend und Sympathisanten steckten Synagogen in Brand und plünderten etwa 7000 Geschäfte jüdischer Einzelhändler. Fast 100 Menschen wurden ermordet, Tausende jüdische Männer in Konzentrationslager verschleppt.
Nürnberger GesetzeDie „Nürnberger Gesetze“ wurden am 15. September 1935 auf dem Parteitag der NSDAP in Nürnberg beschlossen. Das „Reichsbürgergesetz“ sprach nur dem „Reichsbürger“ die vollen politischen Rechte zu; er wurde definiert als Staatsbürger „deutschen oder artverwandten Blutes“. Das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (kurz: „Blutschutzgesetz“) enthielt den neuen Straftatbestand „Rassenschande“, der Eheschließungen und Geschlechtsverkehr zwischen Juden und „Deutschblütigen“ unter Strafe stellte. Zwei Monate später erging die „Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz“, in der ausdrücklich festgelegt wurde, dass Juden keine „Reichsbürger“ sein können.