JudenhäuserMit dem Reichsgesetz über die Mietverhältnisse von Ende April 1939 schränkte die nationalsozialistische Regierung den Mieterschutz sowie die freie Wohnungswahl für Juden erheblich ein. Den Wohnungsbehörden ermöglichte dieses Gesetz, Juden in bestimmten Häusern zu konzentrieren. Häuser jüdischer Eigentümer, in denen ab 1939 ausschließlich jüdische Mieter zwangsweise wohnen mussten, bezeichnete die damalige Terminologie als „Judenhäuser“. Eine direkte Beschlagnahme von Häusern zu diesem Zweck gab es nicht.
Judenreferat der GestapoDas „Judenreferat“ war eine Gestapo-Abteilung im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) während des Zweiten Weltkrieges. Hier wurde ab 1941 die „Endlösung der Judenfrage“ administrativ koordiniert und organisiert. Die Mitarbeiter des „Judenreferates“ waren somit maßgeblich am Holocaust beteiligt. Leiter dieser Dienststelle war ab Dezember 1939 durchgehend Adolf Eichmann; ab 1941 war Rolf Günther sein ständiger Stellvertreter.
JudensternEine Polizeiverordnung vom September 1941 über die Kennzeichnung von Juden zwang alle im Deutschen Reich und im Protektorat Böhmen und Mähren von den Nationalsozialisten als jüdisch eingestuften Menschen ab dem sechsten Lebensjahr, sich einen gelben sechszackigen „Judenstern“ an ihre Kleidungsstücke zu heften. Ohne diesen durften sie sich nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigen. Der Stern musste zudem mit dem Wort „Jude“ beschriftet und auf der linken Brustseite festgenäht sein.