Aktion 14 f 13Im April 1941 wurde im KZ Sachsenhausen die „Aktion 14 f 13“ nach dem Vorbild der sogenannten Krankenmorde in Gang gesetzt. Ziel war die Ermordung der körperlich und seelisch kranken, arbeitsunfähigen Häftlinge und anderer unerwünschter Gefangener. T4-Gutachter bestimmten die Todeskandidaten, ermordet wurden die Selektierten in den Tötungsanstalten Sonnenstein, Bernburg und Hartheim. Bis zum Ende der Mordaktion im Frühjahr 1943 wurden über 10 000 Menschen in den Tötungsanstalten ermordet.
Aktion Arbeitsscheu ReichDie Aktion „Arbeitsscheu Reich“ leitete den Beginn der staatlichen Verfolgung von Menschen ein, die von der nationalsozialistischen Rassenpolitik als „asozial“ eingestuft wurden. Gestapo und Kriminalpolizei verhafteten bei dieser Aktion zwischen dem 13. und 18. Juni 1938 im Rahmen der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ über 10 000 „Asoziale“ und deportierten sie in Konzentrationslager. Dort wurden sie mit einem schwarzen Dreieck gekennzeichnet. Nach einer Durchführungsverordnung von 1938 galt als asozial, „wer durch gemeinschaftswidriges, wenn auch nicht verbrecherisches Verhalten zeigt, dass er sich nicht in die Gemeinschaft einfügen will“. Namentlich wurden „Landstreicher, Bettler, Zigeuner, Prostituierte, Trunksüchtige sowie mit ansteckenden Krankheiten, insbesondere Geschlechtskrankheiten, behaftete Personen“ aufgeführt.
Aktion GewitterNach dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 erhielt Heinrich Himmler am 14. August 1944 den Auftrag zur Verhaftung von ehemaligen KPD- und SPD-Politikern, um jede mögliche Neubildung einer Opposition im Kern zu verhindern. Mit einem Schreiben Himmlers vom 17. August 1944 an alle Gestapoleitstellen wurde die Aktion in Gang gesetzt. In ein Konzentrationslager einzuweisen waren demnach alle politischen Funktionsträger der beiden Parteien aus der Weimarer Zeit. Unter dem Decknamen Aktion „Gewitter“ – in manchen Quellen auch „Gitter“ – wurden in den folgenden Tagen über 5000 Männer und Frauen festgenommen. Bis Mitte September 1944 kamen etwa 80 Prozent der Verhafteten wieder frei.
Aktion ReinhardtDie „Aktion Reinhardt“ begann Mitte 1942 und hatte die Tötung der Juden zum Ziel, die in den Ghettos im besetzten Polen lebten und für die deutsche Rüstungsindustrie Zwangsarbeit leisten mussten. Im Rahmen dieser Aktion wurde die Mehrheit der jüdischen Ghettobewohner in die Vernichtungslager Bełżec, Sobibór und Treblinka deportiert und dort ermordet. Die Aktion zielte auf eine möglichst vollständige Ermordung der Juden aus dem Generalgouvernement. Insgesamt ließ Odilo Globocnik im Auftrag von Heinrich Himmler im Rahmen dieser Aktion 2 Millionen Juden und etwa 50.000 Sinti und Roma ermorden.
Aktion T4Unter der Tarnbezeichnung „Aktion T4“ (benannt nach dem Sitz der zuständigen Dienststelle in der Berliner Tiergartenstraße 4) wurden zwischen Anfang 1940 und August 1941 70 000 kranke Erwachsene in den Gaskammern der sechs zu zentralen Tötungsanstalten umfunktionierten „Heil- und Pflegeanstalten“ in Grafeneck, Brandenburg, Hartheim, Pirna, Bernburg und Hadamar umgebracht. Organisationsform und technische Ausführung der Aktion standen Modell für die „Endlösung der Judenfrage“. Nach Protesten von kirchlicher Seite hatte Adolf Hitler 1941 die „Aktion T4“ formal eingestellt, dennoch fanden weiterhin Mordaktionen noch bis Kriegsende vor allem in Osteuropa statt.
ArisierungIm weiteren Sinne bezeichnete der Begriff die Verdrängung der Juden aus ihren Berufen und dem öffentlichen Leben. In erster Linie waren Juden im Sinne der „Nürnberger Gesetze“ Opfer dieses Verdrängungs- und Ausgrenzungsprozesses und es waren die als „Arier“ betrachteten deutschen Staatsbürger, die davon profitierten. Dieser Prozess begann mit der Machtübernahme 1933 und verschärfte sich im Frühjahr 1938, als Juden zunächst gezwungen wurden, alle Vermögenswerte über 5000 Reichsmark anzumelden sowie ihr Gewerbe und ihre Betriebe registrieren zu lassen. Weitere Maßnahmen zu ihrer vollständigen Verdrängung aus der deutschen Wirtschaft folgten nach der Pogromnacht vom 9. auf den 10. November 1938. Die damaligen Machthaber zwangen die als Juden kategorisierten Menschen, ihre Geschäfte, Firmen, Immobilien, Grundstücke sowie andere Wertgegenstände weit unter dem tatsächlichen Wert zu verkaufen. Ab Januar 1939 wurden sämtliche Betriebe jüdischer Eigentümer zwangsgeschlossen und Juden die Ausübung praktisch aller Berufe verboten. Die Arisierung erhöhte für Juden den ohnehin bestehenden Druck zur Auswanderung und nahm ihnen gleichzeitig die finanziellen Mittel dazu.
AuschwitzAuschwitz-Birkenau Oświęcim
AuswanderungZwischen 1933 und 1941 flohen mehr als die Hälfte der etwa 500 000 deutschen Juden, tausende Aktivisten der organisierten Arbeiterbewegung sowie politisch exponierte Künstler, Schriftsteller, Journalisten und Publizisten aus Deutschland. Die erste Fluchtwelle setzte unmittelbar nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten im Januar 1933 und dem bereits im April 1933 erlassenen „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ ein. Die „Nürnberger Gesetze“ vom September 1935 führten zu einer zweiten großen Auswanderungsbewegung und der Pogrom vom 9./10. November 1938 löste schließlich die dritte Fluchtwelle aus. Ab 1938 erschwerten zahlreiche Gesetze die Auswanderung. Vor der Emigration war die sogenannte „Reichsfluchtsteuer“ zu entrichten, beim Verlassen Deutschlands durften die Menschen nur 10 Reichsmark Bargeld mit sich führen. Ein weiteres immenses Hindernis waren die bald fast weltweit geltenden rigiden Einwanderungsbestimmungen. Ab 1939 waren es nur noch einige wenige südamerikanische Staaten sowie Shanghai, die eine Einreise ohne Visum erlaubten. Mit Beginn der Deportationen aus Deutschland im Oktober 1941 verbot das Régime Juden eine Auswanderung generell.